Semesterticket Rückerstattung

Hallo! Herzlich willkommen auf dem Online-System zur Rückerstattung des Semesterticket-Beitrages der Universität Kassel. Mit diesem System kann die Abwicklung der Rückerstattung fast vollständig online erfolgen.

Die Rückerstattung des Semestertickets ist aus folgenden Gründen möglich:


Grund Nachweis
Auslandssemester Nachweis über Auslandssemester erforderlich
Praktikum außerhalb von Deutschland Nachweis über ein Praktikum von mindestens 3 Monaten außerhalb von Deutschland
Schwerbehinderung Kopie des Schwerbehindertenausweises sowie eine aktuelle Wertmarke
Keine Präsenzpflicht (Abschluss/Promotion) und Wohnort außerhalb von Deutschland Nachweis über Wohnsitz außerhalb von Deutschland sowie Nachweis des Prüfungsamtes darüber, dass keine Präsenzpflicht mehr vorliegt
Krankheit Nachweis über Krankschreibung von mehr als 3 Monaten im Vorsemester
Doppelte Immatrikulation Kopie des Deutschlandtickets der anderen Universität
Landesbedienstetenticket Bei Studierenden, welche das Landesticket Hessen beziehen und das Deutschlandsemesterticket nachweislich während des laufenden Semesters nicht bezogen haben
Urlaubssemester Nachweis über das Urlaubssemester
Soziale Härte Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Mietnachweis der Wohnung, Immatrikulationsbescheinigung, Wohngeldnachweis (wenn vorhanden) und BAfÖG Nachweis (wenn vorhanden).
Mit Kind: Geburtsurkunde und Immatrikulationsbescheinigung sind ausreichend. Für soziale Härte gibt es keine Frist! Der Antrag kann bis zu einem Semester rückwirkend gestellt werden.


Fristen

Weil es hierzu am häufigsten Nachfragen gibt: Die Fristen für die Antragstellung.

Semester Datum
Antragsanfang für das Sommersemester 2024 15.03.2024
Antragsende für das Sommersemester 2024 30.04.2024
Einreichfrist für die Nachweisdokumente im Sommersemester 2024 15.05.2024
Antragsanfang für das Wintersemester 2024/25 15.09.2024
Antragsende für das Wintersemester 2024/25 31.10.2024
Einreichfrist für die Nachweisdokumente im Wintersemester 2024/25 15.11.2024